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Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit

Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU / ISM gGmbH)

Als zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit unterstütze ich umfassend gemeinnützige Körperschaften (Vereine, Stiftungen, gGmbH etc.) in Fragen des externen Rechnungswesens und des Steuerrechts. Aufbauend auf meine langjährigen Erfahrungen als Steuerberater, dem erlangten Zertifikat als zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit und meiner jahrelangen praktischen Tätigkeiten bin ich in der Lage, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, gGmbH’s etc. bei der Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Besonderheiten, welche die Betreuung dieser Organisationen im Vergleich zu “normalen” Unternehmen erscheinen lässt, umfassend unterstützen zu können.

Beratungsanlässe sind beispielsweise die Rechtsformwahl in der Gemeinnützigkeit, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, die zeitnahe Mittelverwendung, die Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung, der steuerliche Spendenabzug, die Vergütung an Vorstand und Geschäftsführung, die sportlichen Veranstaltungen nach § 67a AO, die Einordnung von Tätigkeiten in den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung, den Zweckbetrieb und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie Auswirkungen der Gemeinnützigkeit auf die Umsatzsteuer, Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer.

Zunehmender Beratungsbedarf durch den zertifizierten Berater für Gemeinnützigkeit ist im Rahmen der Beratung zum Buchungsverhalten bei gemeinnützigen Körperschaften gegeben. Hierbei stehe ich gerne auch in Fragen der laufenden Finanzbuchhaltung zur Verfügung, die bei gemeinnützigen Körperschaften ein geändertes Buchungsverhalten verlangt. Beispielsweise ist es wichtig, den Buchungsvorgang einer steuerlichen Sphäre zuzuordnen, was bei gewerblichen Unternehmen üblicherweise nicht vorkommt.

Wer gemeinnützig ist, genießt umfassende Privilegien, wie die Befreiung von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit die gemeinnützige Körperschaft (Verein, Stiftungen, gGmbH’s etc.) keinen sog. steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, die Befreiung von der Grundsteuer, die Berechtigung zur Entgegennahme steuerlich abzugsfähiger Spenden und die Möglichkeit der Gewährung der steuerfreien Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale.

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